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   BGH, 17.07.1979 - 1 StR 269/79   

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BGH, 17.07.1979 - 1 StR 269/79 (https://dejure.org/1979,7005)
BGH, Entscheidung vom 17.07.1979 - 1 StR 269/79 (https://dejure.org/1979,7005)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 1979 - 1 StR 269/79 (https://dejure.org/1979,7005)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung - Folgen der Strafvollstreckung sowie bisherige Straflosigkeit als besondere Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 17.07.1979 - 1 StR 269/79
    Im übrigen läßt das Urteil bei allen Angeklagten die gemäß § 56 Abs. 3 StGB zu prüfende Frage unerörtert, ob die Strafaussetzung ohne Gefährdung der allgemeinen Interessen verantwortet werden kann oder ob nicht vielmehr die Verteidigung der Rechtsordnung die Strafvollstreckung gebietet (vgl. dazu BGHSt 24, 40, 45; 24, 64, 69) [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70].
  • BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70

    Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit

    Auszug aus BGH, 17.07.1979 - 1 StR 269/79
    Im übrigen läßt das Urteil bei allen Angeklagten die gemäß § 56 Abs. 3 StGB zu prüfende Frage unerörtert, ob die Strafaussetzung ohne Gefährdung der allgemeinen Interessen verantwortet werden kann oder ob nicht vielmehr die Verteidigung der Rechtsordnung die Strafvollstreckung gebietet (vgl. dazu BGHSt 24, 40, 45; 24, 64, 69) [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70].
  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 17.07.1979 - 1 StR 269/79
    Die Strafkammer hat diese in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 24, 3, 5; BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20; NJW 1977, 639 Nr. 12 = JR 1978, 32) entwickelten Grundsätze nicht hinreichend beachtet.
  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 17.07.1979 - 1 StR 269/79
    Die Strafkammer hat diese in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 24, 3, 5; BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20; NJW 1977, 639 Nr. 12 = JR 1978, 32) entwickelten Grundsätze nicht hinreichend beachtet.
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76

    Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 17.07.1979 - 1 StR 269/79
    Die Strafkammer hat diese in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 24, 3, 5; BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20; NJW 1977, 639 Nr. 12 = JR 1978, 32) entwickelten Grundsätze nicht hinreichend beachtet.
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Allgemeine Strafmilderungsgründe genügen nicht für die Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB (BGHSt 24, 3, 5 [BGH 03.11.1970 - 1 StR 473/70]; BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639 [OLG Bremen 26.01.1977 - 3 U 77/76]; BGH, Urteile vom 17. Juli 1979 - 1 StR 269/79 - undvom 30. Januar 1980 - 2 StR 781/79).
  • BGH, 03.10.1979 - 2 StR 240/79

    Anzuwendende Maßstäbe für die Annahme "besonderer Umstände" i.S.d § 56 Abs. 2

    Damit sind nur solche Milderungsgründe gemeint, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen Milderungsgründen Ausnahmecharakter haben, von besonderem Gewicht sind und dem Fall den Stempel des Außergewöhnlichen aufdrücken (BGHSt 24, 3, 5; 24, 360, 365; 25, 142, 144; BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; zuletzt BGH, Urteil vom 17. Juli 1979 - 1 StR 269/79).

    Ob dieser gute Wille bereits zum tatsächlichen Beginn einer Wiedergutmachung des Schadens geführt hat, läßt das Urteil völlig offen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 1979 - 1 StR 269/79); im übrigen ist dabei außer Acht gelassen, daß eine Schadenswiedergutmachung einen besonderen Umstand allenfalls in der Person des Täters, nicht aber in der Tat darstellen könnte.

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